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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich. Ausreichend ist ebenfalls ein vorläufiger Reisepass, ein vorläufiger Personalausweis wird dagegen nicht anerkannt.
Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt ebenso der deutsche Kinderausweis. Für Letzteren gilt, dass er nach den geltenden kroatischen Vorschriften mit einem Lichtbild versehen sein muss. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines begleitenden Elternteils ist zur Einreise ebenfalls ausreichend.
Das Einreisedokument (Personalausweis / Pass / Kinderreisepass / Kinderausweis) muss für die beabsichtigte Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Visum
Für touristische und sonstige Aufenthalte bis zu 90 Tagen besteht - sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird - keine Visumspflicht. Wird ein längerfristiger Aufenthalt (über 3 Monate) angestrebt, muss vor der Einreise bei der zuständigen kroatischen Auslandsvertretung ein Einreisevisum beantragt werden.
Alleinreisende Minderjährige
Minderjährige (Personen unter 18 Jahren, bei kroatischer Staatsangehörigkeit unter 14 Jahren), die ohne Begleitung mindestens eines gesetzlichen Vertreters/Sorgeberechtigten einreisen möchten, müssen bei der Ein- und Ausreise eine beglaubigte Einverständniserklärung mindestens eines/r Sorgeberechtigte/n mit sich führen. Die Einverständniserklärung muss folgende Angaben enthalten:
- die vollständigen persönlichen Daten der/des Sorgeberechtigten und des Kindes,
- Grund und Dauer des Aufenthalts sowie eine Gültigkeitsfrist der Erklärung und muss - wenn sie in Deutsch verfasst ist - von einer amtlich beglaubigten Übersetzung in die kroatische oder englische Sprache begleitet sein.
Das Formular für die Einverständniserklärung kann über folgenden Link abgerufen werden:
Die Angaben im Formular zu PKZ (= Personenkennzahl) können – falls nicht vorhanden – offen gelassen werden.
Einer beglaubigten Einverständniserklärung steht gleich:
- ein von der Fluggesellschaft entsprechend den IATA-Standards ausgestellter Begleitschein
- eine von der Schulleitung beglaubigte und in die englische oder kroatische Sprache übersetzte Schülerliste, wenn es sich um eine Klassenfahrt handelt
- eine Eintragung in einer Teilnehmerliste für Sport- oder Kulturveranstaltungen
In allen Fällen ist ein gültiges Reisedokument mitzuführen!
Sonstiges
Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.01.2008 müssen Ausländer nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.
Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportgewehren besteht eine Anmeldepflicht, sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument.
Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
(Quelle: Auswertiges Amt)


