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Reiseversicherung

Garantie

Gemäß §§ 651k BGB Insolvenzversicherung erhält jeder Kunde der bei Kroatien-Buchungservice seinen Urlaub gebucht hat, einen Sicherungsschein der R+V Versicherung AG in Höhe des Reisepreises seiner Buchung, zur Absicherung des eingezahlten Geldes. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit von Kroatien-Buchungservice oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Firmenvermögen garantiert die R+V Versicherung AG dem Kunden: Die Erstattung des gezahlten Reisepreises, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz ausfallen und Die Erstattung der notwendigen Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz für die Rückreise entstehen.

 

Wichtig zu Wissen

Seit 1994 sind Reiseveranstalter verpflichtet gemäß §§ 651k BGB Insolvenzversicherung den Kunden Scherungsscheine auszuhändigen.

a) Reiseveranstalter, die keine Sicherungsscheine ausstellen verhalten sich gesetzeswidrig.
b) Reiseanbieter die behaupten, dass Sie nur Reisevermittler sind und deshalb keine Sicherungsscheine ausstellen, oder dass das Anbieten von Ferienwohnungen und Ferienhäusern nicht insolvenzabsicherungspflichtig ist, versuchen sich in den meisten Fällen lediglich der Pflicht der Insolvenzabsicherung zu entziehen.
c) Sollten Sie bereits bei einem deutschen Reiseveranstalter gebucht haben, der Ihnen keinen Sicherungsschein ausgestellt hat, haben Sie das Recht von der Reise zurückzutreten und sich Ihr bereits eingezahltes Geld unverzüglich wieder auszahlen zu lassen.